Ihr Pflegekompass
Haushaltshilfe & Alltagshilfe:
Ihre verlässliche Stütze im eigenen Zuhause
Wenn das Alter, eine Krankheit oder ein Unfall den Alltag plötzlich zur Herausforderung machen, bleiben viele Dinge im Haushalt auf der Strecke. Das ist vollkommen normal – und Sie müssen das nicht alleine schaffen!
Eine professionelle Haushaltshilfe greift Ihnen oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen tatkräftig unter die Arme. So bleibt Ihr Zuhause ein Ort zum Wohlfühlen, und pflegende Angehörige können endlich wieder aufatmen.
Auf dieser Seite erklären wir Ihnen genau, welche Aufgaben wir übernehmen, wer Anspruch auf eine Haushaltshilfe hat und wie die Pflegekasse oder Krankenkasse die Kosten für Sie übernimmt.
Was macht eine Haushaltshilfe eigentlich?
Unsere Alltagshelfer sind die „guten Feen“ für Ihr Zuhause. Sie übernehmen genau die Aufgaben, die viel Kraft und Zeit kosten oder körperlich schlichtweg nicht mehr machbar sind.
Zu unseren typischen Aufgaben gehören:
- Wohnungspflege: Staubsaugen, Wischen, Fensterputzen und die Reinigung von Bad und Küche.
- Wäschepflege: Waschen, Aufhängen, Bügeln und Einsortieren Ihrer Kleidung.
- Ernährung: Einkäufe erledigen (gerne auch gemeinsam mit Ihnen) und die Zubereitung von leckeren, frischen Mahlzeiten.
- Alltagsbegleitung: Wir begleiten Sie zum Arzt, zur Apotheke, auf den Friedhof oder einfach auf einen schönen Spaziergang.
- Wichtig zu wissen: Eine Haushaltshilfe ist keine Pflegekraft. Sie übernimmt keine medizinische Versorgung (wie das Richten von Medikamenten) oder die direkte Körperpflege (wie das Duschen). Für diese Anliegen stehen Ihnen unsere examinierten Fachkräfte aus der Ambulanten Pflege zur Verfügung!
Wer zahlt die Haushaltshilfe? (Kosten & Übernahme)
Die gute Nachricht: In den allermeisten Fällen müssen Sie die Haushaltshilfe nicht komplett aus eigener Tasche zahlen. Je nach Situation gibt es verschiedene Budgets, die Sie nutzen können. Als zugelassener Dienstleister rechnen wir diese Beträge direkt mit den Kassen ab – Sie müssen nicht in Vorkasse gehen!
1. Finanzierung bei Pflegegrad (ab PG 1)
Sobald ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt, steht Ihnen der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu.
- Der Vorteil: Dieses Geld ist exakt für Angebote wie unsere Haushaltshilfe vorgesehen.
- Gut zu wissen: Wenn Sie den Betrag in einem Monat nicht aufbrauchen, verfällt er nicht sofort. Sie können ihn ansparen und später (z. B. für einen großen Frühjahrsputz) nutzen.
2. Zusätzliche Budgets (ab Pflegegrad 2)
Wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben, öffnet sich der Spielraum für die Finanzierung deutlich:
- Umwandlungsanspruch: Sie schöpfen Ihre ambulanten Pflegesachleistungen nicht voll aus? Dann können Sie bis zu 40 % dieses Budgets in Entlastungsleistungen (wie die Haushaltshilfe) „umwandeln“.
- Verhinderungspflege: Wenn Ihre private Pflegeperson (z. B. die Tochter oder der Ehepartner) im Urlaub oder krank ist, können Sie das Budget der Verhinderungspflege nutzen, um uns als Haushaltshilfe zu engagieren.
3. Haushaltshilfe ohne Pflegegrad (Krankenkasse)
Auch ohne Pflegegrad lassen wir Sie nicht im Stich! Wenn Sie beispielsweise nach einer schweren Operation, einem Unfall oder während einer Risikoschwangerschaft den Haushalt vorübergehend nicht führen können, springt oft die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse) ein. Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung!
Warum den Pflegekompass wählen (und nicht privat suchen)?
Viele Menschen suchen anfangs über Zeitungsannoncen nach einer privaten Putzhilfe. Das kann jedoch Risiken bergen. Wenn Sie sich für den Pflegekompass entscheiden, profitieren Sie von entscheidenden Vorteilen:
- Kein Papierkram für Sie: Wer privat anstellt, wird zum Arbeitgeber (Minijob-Zentrale, Unfallversicherung, Steuern). Wir nehmen Ihnen das komplett ab.
- Direkte Abrechnung: Da wir offiziell nach Landesrecht anerkannt sind, dürfen wir Ihre Pflegekassen-Budgets nutzen. Eine private (oder gar „schwarze“) Putzhilfe dürfen Sie nicht über die 125 Euro Entlastungsbetrag abrechnen!
- 100 % abgesichert: Geht beim Staubwischen die teure Vase zu Bruch? Unsere Mitarbeiter sind haftpflichtversichert.
- Vertretung bei Krankheit: Fällt Ihre private Hilfe aus, stehen Sie alleine da. Bei uns springt nahtlos eine Kollegin oder ein Kollege ein.
So starten wir gemeinsam
Fremde Hilfe im eigenen Zuhause zuzulassen, erfordert Vertrauen. Das wissen wir. Deshalb gehen wir behutsam vor:
- Kostenloses Erstgespräch: Wir lernen uns kennen und schauen, wo Ihnen der Schuh drückt.
- Aufgaben definieren: Wir legen gemeinsam fest, was gemacht werden soll und was Ihnen in Ihrem Zuhause besonders wichtig ist.
- Bürokratie klären: Wir prüfen Ihre Ansprüche und klären die Finanzierung mit der Kasse.
- Die erste Unterstützung: Unsere feste Mitarbeiterin oder unser Mitarbeiter kommt zu Ihnen. Wir achten darauf, dass die Chemie stimmt!
Haben Sie Fragen oder möchten Sie direkt starten? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir prüfen gerne unverbindlich, welche finanziellen Unterstützungen Ihnen zustehen!
