Ihr Pflegekompass

Kostenübernahme:

So finanziert die Pflegekasse Ihre Unterstützung

Die gute Nachricht vorweg: Wer pflegebedürftig ist, muss die Kosten für Hilfe im Alltag oder professionelle Pflege nicht alleine tragen. Die Pflegekassen stellen verschiedene Budgets zur Verfügung, um Sie und Ihre Angehörigen finanziell zu entlasten.

Die vielen Begriffe wie Pflegegeld, Sachleistungen oder Entlastungsbetrag können anfangs verwirrend wirken. Doch keine Sorge! Wir haben das Wichtigste hier verständlich für Sie zusammengefasst.

Als anerkannter und von den Pflegekassen zugelassener Pflegedienst rechnen wir unsere Leistungen zudem auf Wunsch direkt mit Ihrer Kasse ab – Sie müssen sich also um keinen lästigen Papierkram kümmern und sind bei uns stets auf der sicheren Seite.

1.

Pflegesachleistungen (Pflege durch Profis)

Wenn Sie einen professionellen ambulanten Dienst wie den Pflegekompass beauftragen, spricht die Pflegekasse von „Pflegesachleistungen“. Diese Budgets sind zweckgebunden und dürfen nur von offiziell zugelassenen Diensten abgerechnet werden.

Wofür können Sie Pflegesachleistungen nutzen?

  • Körperbezogene Pflege: Hilfe beim Duschen, Waschen, An- und Auskleiden sowie beim Aufstehen oder der Nahrungsaufnahme.

  • Pflegerische Betreuung: Unterstützung bei der Alltagsgestaltung, beim Erhalt sozialer Kontakte oder kognitive Aktivierung (z. B. bei Demenz).

  • Hilfe bei der Haushaltsführung: Einkaufen, Kochen, Waschen, Bügeln und die Reinigung der Wohnung.

Ihr Budget je nach Pflegegrad (pro Monat): Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Je höher der Grad, desto mehr Budget steht Ihnen zur Verfügung.

Pflegegrad

Monatliches Budget

Pflegegrad 1

0 Euro

Pflegegrad 2

796,- Euro

Pflegegrad 3

1.497- Euro

Pflegegrad 4

1.859,- Euro

Pflegegrad 5

2.299,- Euro

Tipp: Die clevere Kombinationsleistung (Kombipflege) Was passiert, wenn Sie uns beauftragen, aber unser Service nicht Ihr volles Budget aufbraucht? Dann verfällt der Rest nicht einfach! Sie können die Sachleistungen mit dem Pflegegeld kombinieren.

Beispiel: Peter (Pflegegrad 2) nutzt in einem Monat unsere Pflegesachleistungen für 636,80 Euro. Das sind genau 80 % seines monatlichen Budgets (796 Euro). Die restlichen ungenutzten 20 % bekommt er nun als Pflegegeld auf sein eigenes Konto ausbezahlt (20 % von 347 Euro = 69,40 Euro). So verschenken Sie keinen Cent!

2.

Pflegegeld (Pflege durch Angehörige)

Das Pflegegeld ist quasi das „Gegenstück“ zu den Sachleistungen. Sie haben darauf Anspruch, wenn Sie die Pflege zu Hause privat organisieren – also wenn sich Familie, Freunde oder Nachbarn ehrenamtlich um Sie kümmern.

Damit Sie dieses Geld erhalten, muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Das Geld wird direkt auf Ihr Konto überwiesen. Sie können frei darüber verfügen und es beispielsweise als finanzielle Anerkennung an Ihre helfenden Angehörigen weitergeben.

Ihr Pflegegeld je nach Pflegegrad (pro Monat):

Pflegegrad

Pflegegeld pro Monat

Pflegegrad 1

kein Anspruch

Pflegegrad 2

347,- Euro

Pflegegrad 3

599- Euro

Pflegegrad 4

800,- Euro

Pflegegrad 5

990,- Euro

3.

Entlastungsbetrag (Zusätzliche Hilfe ab PG 1)

Oft wird er vergessen, dabei ist er so wichtig: Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat. Das Besondere daran? Dieser Betrag steht wirklich jedem Pflegebedürftigen zu – auch schon bei Pflegegrad 1!

Das Geld ist speziell dafür gedacht, pflegende Angehörige im Alltag zu entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern. Da es sich um eine Erstattungsleistung handelt, können Sie sich das Geld nicht einfach auszahlen lassen. Sie reichen stattdessen Rechnungen von zugelassenen Anbietern ein (oder wir rechnen direkt für Sie ab).

Dafür können Sie die 131 Euro unter anderem nutzen:

  • Für unsere hauswirtschaftliche Unterstützung (z. B. Putzen, Einkaufen)
  • Für unsere Betreuungsangebote (z. B. Spaziergänge, Begleitung)
  • Für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege
  • Für die Kurzzeitpflege

4.

Verhinderungspflege (Ersatzpflege bei Ausfall)

Einen Nahestehenden zu pflegen, ist eine Aufgabe, die an die Substanz gehen kann. Wenn Sie als pflegender Angehöriger selbst einmal krank werden, in den Urlaub fahren möchten oder einfach eine Auszeit brauchen, lässt Sie die Pflegekasse nicht im Stich.

Hier greift die Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2). Sie stellt sicher, dass die Versorgung in Ihrer Abwesenheit nahtlos weitergeht – zum Beispiel durch unser professionelles Team vom Pflegekompass.

Der gemeinsame Jahresbetrag Seit Juli 2025 gibt es für die Finanzierung ein noch flexibleres System: Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege teilen sich nun einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro.

Wie viel Sie von diesem Topf abrufen können, hängt davon ab, wer die Vertretung übernimmt:

  • Vertretung durch Profis (z. B. durch unseren Pflegedienst): Wenn wir als ambulanter Dienst die Vertretung übernehmen, können Sie den vollen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für unsere Leistungen ausschöpfen!

  • Vertretung durch enge Verwandte (1. und 2. Grades oder Mitwohnende): Übernehmen nahe Verwandte die Vertretung, ist der Betrag gesetzlich auf das Zweifache des jeweiligen monatlichen Pflegegeldes begrenzt (plus eventuelle Fahrkosten/Verdienstausfälle).
  • Pflegegrad 2: max. 694,- Euro
  • Pflegegrad 3: max. 1.198,- Euro
  • Pflegegrad 4: max. 1.600,- Euro
  • Pflegegrad 5: max. 1.980,- Euro

Wir lassen Sie mit den Zahlen nicht alleine!

Klingt alles ein wenig kompliziert? Machen Sie sich keine Sorgen. Wir vom Pflegekompass beraten Sie gerne persönlich und absolut kostenlos. Gemeinsam schauen wir uns Ihre Situation an und finden heraus, wie wir die Budgets der Pflegekasse so kombinieren, dass Sie die maximale Unterstützung bei null Zuzahlung erhalten.