Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Sind Sie pflegender Angehöriger und beziehen Pflegegeld? Dann ist der Beratungseinsatz eine gesetzliche Pflicht – aber vor allem **eine riesige Chance für Sie**. Wir beraten Sie zuhause, geben wertvolle Tipps zur Entlastung und übernehmen den Nachweis für Ihre Pflegekasse.

Das Wichtigste auf einen Blick
Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?
Die Häufigkeit richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Um Kürzungen beim Pflegegeld zu vermeiden, müssen diese Fristen zwingend eingehalten werden.
Pflegegrad 1 & Sachleistungen
Freiwillig (1x im Halbjahr)
Für Personen mit Pflegegrad 1 oder Personen, die ab Pflegegrad 2 ausschließlich Sachleistungen durch einen Pflegedienst nutzen.
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend: 1x im Halbjahr
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und die Pflege selbstständig (z.B. durch Angehörige) organisieren.
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend: 1x im Vierteljahr
Bei besonders hohem Pflegebedarf ist eine engmaschigere Begleitung vorgesehen.

Mehr als nur ein Pflichttermin: Das passiert bei der Beratung
Wir sehen den Beratungseinsatz nicht als Kontrolle, sondern als wertvolle Unterstützung für Sie als Pflegeperson. Unser Ziel ist es, Ihnen den Pflegealltag zu erleichtern.
Lassen Sie uns reden.
Wir wissen, dass der erste Schritt oft schwer ist. Melden Sie sich einfach bei uns – wir nehmen uns Zeit für Sie.
Standorte:
Karlstraße 123
76137 Karlsruhe
Hansjakobstraße 11
76437 Rastatt
Telefon:
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