Kostenfreie Leistung der Pflegekasse

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI


Sind Sie pflegender Angehöriger und beziehen Pflegegeld? Dann ist der Beratungseinsatz eine gesetzliche Pflicht – aber vor allem **eine riesige Chance für Sie**. Wir beraten Sie zuhause, geben wertvolle Tipps zur Entlastung und übernehmen den Nachweis für Ihre Pflegekasse.

Pflegedienst Karlsruhe Rastatt Pflegedienstleitung
Pflegedienst Karlsruhe Rastatt Pflegedienstleitung

Das Wichtigste auf einen Blick

Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?


Die Häufigkeit richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Um Kürzungen beim Pflegegeld zu vermeiden, müssen diese Fristen zwingend eingehalten werden.

Pflegegrad 1 & Sachleistungen

Freiwillig (1x im Halbjahr)

Für Personen mit Pflegegrad 1 oder Personen, die ab Pflegegrad 2 ausschließlich Sachleistungen durch einen Pflegedienst nutzen.

  • Keine gesetzliche Pflicht
  • Sehr empfehlenswert zur Beantragung von Hilfsmitteln

Pflegegrad 2 & 3

Verpflichtend: 1x im Halbjahr

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und die Pflege selbstständig (z.B. durch Angehörige) organisieren.

  • Buchen Sie 2 Termine pro Jahr.

Pflegegrad 4 & 5

Verpflichtend: 1x im Vierteljahr

Bei besonders hohem Pflegebedarf ist eine engmaschigere Begleitung vorgesehen.

  • Buchen Sie 4 Termine pro Jahr.
  •  Wichtig: Wurde der Einsatz vergessen? Melden Sie sich umgehend, damit wir den Termin nachholen und Ihr Pflegegeld sichern können!
Häusliche Pflege Karlsruhe Pflegekompass
Häusliche Pflege Karlsruhe Pflegekompass

Mehr als nur ein Pflichttermin: Das passiert bei der Beratung

Wir sehen den Beratungseinsatz nicht als Kontrolle, sondern als wertvolle Unterstützung für Sie als Pflegeperson. Unser Ziel ist es, Ihnen den Pflegealltag zu erleichtern.

  • Einschätzung der Situation
    Wir schauen gemeinsam, ob die Pflege zuhause gut funktioniert und Sie als Pflegeperson nicht überlastet sind.
  • Konkrete Alltagstipps
    Sie erhalten Hinweise zu Hebe- und Lagerungstechniken sowie Empfehlungen für Pflegehilfsmittel (z.B. Rollator, Pflegebett).
  • Höherstufung prüfen
    Falls sich der Zustand verschlechtert hat, beraten wir Sie zur Beantragung eines höheren Pflegegrads.
  • Nachweis für die Kasse
    Wir füllen das vorgeschriebene Nachweisformular aus und leiten es direkt an Ihre Pflegekasse weiter.

Lassen Sie uns reden.

Standorte:

Karlstraße 123
76137 Karlsruhe

Hansjakobstraße 11
76437 Rastatt

Telefon:

+49 7222 966 20 40

E-Mail:

info@ihr-pflegekompass.de